Auch als Selbständiger muss man mit etwaigen Problemfällen rechnen. Ein kluger Freiberufler sorgt natürlich vor, aber wissen Sie denn, gegen was Sie sich versichern sollten?
Aus Schaden wird man klug, sagt ein altes Sprichwort. Was aber, wenn der Schaden die Existenz als Freiberufler kostet? Besonders ärgerlich ist es, wenn man glaubt, gut versichert zu sein, die Versicherung aber wegen einem „Leistungsausschluss“ im „Kleingedruckten“ der Versicherungsbedingungen nicht bereit ist zu zahlen?
Viele IT-Freiberufler und kleine IT-Dienstleistern schenken den Haftpflichtrisiken und den damit verbundenen Versicherungsthemen nicht ausreichend Aufmerksamkeit, denn eine ganz normale Haftpflicht die am häufigsten auftretenden Schadensfälle im IT-Bereich nicht abdeckt.
Unternehmen können zwischen 2 Arten der Haftpflichtversicherungen wählen:
1. Die Betriebshaftpflicht deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Nur die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angibt, fallen unter den Versicherungsschutz. Eine konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung versichert nur Ansprüche, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden auftreten. Sie greift nicht bei direkten Vermögensschäden.
2. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die durch Fehler bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit von IT-Experten im Vermögen anderer entstehen. Sie gilt nicht für Personen- oder Sachschäden, sondern für Vermögensschäden beispielsweise durch falsche Auskünfte, Beratung, Begutachtung etc. Dies betrifft vor allem Berufsgruppen, die im Dienstleistungsbereich tätig sind.
Bei der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es zwei Untergruppen:
- Bürohaftpflicht: Diese greift wenn, zum Beispiel, Besucher oder Angestellte im Büro über ein achtlos verlegtes Kabel stürzen. So ein Sturz kann schnell mal einige Tausend Euro kosten und das Betriebsergebnis negativ beeinflussen.
- Die Berufshaftpflicht ist eine Haftpflichtversicherung für spezielle Berufe, z.B. Rechtsanwälte und Architekten. Sie versichert nur Ansprüche, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden oder aus diesen folgenden Vermögensschäden (z.B. Erwerbsausfall) gestellt werden. Beispiel: Ein Anwalt, welcher von einem Mandanten haftpflichtig gemacht wird, wegen eines Fehlers in der Vertretung seines Mandanten (wodurch der Mandant z. B. den Prozess verliert und z. B. zu hohe Alimente bezahlen muss), genießt hier ebenfalls Deckung, obwohl weder ein Personenschaden noch ein Sachschaden entstanden ist.
Diese Formen der Versicherungen sind für einen IT-Freiberufler aber noch nicht ausreichend, denn deren Versicherungsschutz deckt ausschließlich:
- Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen),
- Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen oder Geld) oder
- Vermögensfolgeschäden infolge von Personen- und Sachschäden, nicht aber reine Vermögensschäden.
Nun könnte man denken: Ich schließe eine Betriebshaftpflicht ab, damit sind alle Personen- und Sachschäden versichert und zusätzlich eine Vermögensschadenversicherung für die direkten Vermögensschäden. Damit sind alle Schadenarten abgedeckt.
Das ist grundsätzlich keine schlechte Idee. Es sprechen allerdings zwei Gründe dagegen:
1. Schließt man beide Versicherungen ab, wird es teuer.
2. Eine Vermögensschadenhaftpflicht für IT-ler wird von den meisten Gesellschaften nicht angeboten.
Um alle Schäden und die speziellen Risiken der IT-Freiberufler abzudecken, wird also eine spezielle IT-Haftpflicht nötig. Einen Vergleich können Sie hier anstellen: Versicherungsvergleich
Haben Sie Erfahrungen mit solchen Versicherungen oder gar selbst schon mal einen Fall erlebt, wo Sie oder jemand den Sie kennen, einen Schadensfall hatten?

1 Antwort zu "Wie gut sollten IT – Freiberufler versichert sein?"
Newsider
11. Februar 2010 - 13:22
Wie gut sollten IT Freiberufler versichert sein?…
…