IT-Freiberufler unterschätzen tagtäglich ihr Haftungsrisiko, v.a. bei Routinearbeiten. Dabei haften IT-Experten für Schadenersatzansprüche mit Ihrem gesamten privaten (und auch zukünftigen) Vermögen. Im Fall der Fälle kann dies zum finanziellen Ruin führen, wenn nicht über eine geeignete IT-Haftpflicht ausreichend vorgesorgt wurde. Dabei ist bei Vertragsabschluss insbesondere auf das “Kleingedruckte” in den Versicherungsbedingungen zu achten.
Im nachstehenden Schadenfall erläutern wir Ihnen wichtige Ausschlussklauseln, die leider immer noch in vielen Versicherungsbedingungen anderer Versicherer vorzufinden sind.
Schadenshergang
Ein kleineres Finanzinstitut erteilte einem IT-Experten einen Auftrag zur kompletten automatischen Sicherung von allen relevanten Kundendaten (z.B. Kontaktdaten, Vertragsdaten, Beratungsdaten, Korrespondenzdaten, Mails, Faxe, etc.). Neben der Planung und Installation sollte er auch die Servicewartung übernehmen. Das Backup-System war so aufgebaut, dass täglich eine Sicherungskopie der neu hinzu gekommenen oder bearbeiteten Kundendaten durchgeführt wurde. An jedem Wochenende wurde noch zusätzlich der komplette Datenbestand gesichert und der Systemadministrator über die durchgeführte (erfolgreiche) Datensicherung per Mail informiert.
Nach neun Monaten wurde der Systemadministrator mit folgender Meldung konfrontiert: “Es konnte kein tägliches Backup erstellt werden”. Der für die Servicewartungen zuständige IT-Dienstleister wurde aufgefordert, die Fehlermeldung auf deren Ursache hin zu prüfen. Er stellte anhand des Protokollfiles einen Fehler im Meldesystem fest (nicht bei der Datensicherung selbst!). Der Meldefehler war schnell behoben. Aus Zeitgründen heraus wurde die gesamte Datensicherungsroutine durch den IT-Dienstleister weder auf Vollständigkeit noch auf sonstige Fehler geprüft.
In der Zwischenzeit hatte ein schweres Gewitter im Bürokomplex einen Überspannungsschaden und “Absturz” der jeweiligen Arbeitsplatzrechner ausgelöst. Bei der nun dringend durchzuführenden Rücksicherung wurde festgestellt, dass das Datensicherungssystem seit vielen Monaten nicht mehr ordnungsgemäß funktionierte (ohne eine Fehlermeldung auszulösen). Hätte der IT-Dienstleister seinen Wartungsvertrag ordnungsgemäß ausgeführt, wären diese Fehler viel früher offensichtlich geworden.
Die Neu-Eingabe aller relevanten Kunden- und Vertragsdaten musste daraufhin mit zusätzlichem Personal sowie einer Vielzahl von Überstunden in Handarbeit wieder eingegeben werden. Ein Sachverständiger schätzte den Eingabeaufwand auf 6.500 Stunden und damit standen Schadenersatzansprüche gegen den IT-Dienstleister in Höhe von € 175.000 im Raum.

