Mrz 01

Für jeden Freiberufler, der anfängt sich mit einer IT-Haftpflicht vertraut zu machen, entstehen zwangsläufig Fragen. Dies nicht nur, weil das Thema Versicherungen für viele ein undurchsichtiges Thema ist, sondern vor allem weil IT-Experten speziellen Risiken ausgesetzt sind, die von einer allgemeinen Betriebshaftpflicht nicht gedeckt werden.

Deshalb haben wir hier 15 Fragen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, sich schnell einen Überblick zu verschaffen.

1. Was ist eine IT-Haftpflichtversicherung
Am Versicherungsmarkt gibt es noch kein einheitliche Definition des Versicherungsumfangs für den Begriff IT-Haftpflichtversicherung. Aus diesem Grund sollte eine IT-Haftpflicht folgende Bausteine beinhalten, um alle IT-Risiken abzudecken:

• Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung inkl. Bürohaftpflicht
• Vermögensschadenversicherung
• Produkthaftpflicht

2. Was ist der Unterschied zwischen einer konventioneller Haftpflicht, IT-Haftpflicht, Betriebs-, Vermögensschaden- und Bürohaftpflicht?
• Vermögenshaftpflicht: deckt nur Vermögensschäden ab.
• Bürohaftpflicht: deckt nur das Betriebsstättenrisiko ab, also wenn beispielsweise jemand in den Räumlichkeiten des Unternehmens stürzt und sich dabei verletzt.
• Betriebshaftpflicht: deckt nur Personen- und Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden ab, also keine direkten Vermögensschäden.
• konventionell Haftpflicht: deckt keine IT-typischen Risiken, d.h. keine Programmierungsfehler, Übermittlung von Viren usw.
• IT-Haftpflicht: sollte alle oben genannten Bausteine beinhalten und somit alle IT-Risiken und draus resultieren Schäden abdecken.

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Feb 18

Viele IT-Freiberufler sind sich nicht bewusst, welchen Risiken sie in ihrem Arbeitsalltag ausgesetzt sind und was alles von der Versicherung abgedeckt sein sollte, um wirklich sorglos gegen alle möglichen Schadenfälle gewappnet zu sein.

Dabei gestaltet es sich oft kompliziert, die richtige Versicherung für IT-Experten zu finden, die einen umfassenden Schutz bietet und bezahlbar ist. Egal, ob Global Player oder Freelancer – wer eine Haftpflichtversicherung abschließen möchte, muss einige Aspekte beachten. Die folgende Check-Liste könnte dabei helfen:

1. Bedingungswerk prüfen
Wichtig ist zu prüfen, ob die bestehende Versicherung eine weitgehende Deckung
von Vermögensschäden bei Auftraggebern bietet. Dazu ist es nötig, das Bedingungswerk des Versicherers ausführlich zu analysieren. Es muss einfach, umfassend und transparent verdeutlichen, in welchen Fällen der Versicherer leistet und in welchen Fällen nicht. Das ist viel Fleißarbeit – die sich aber lohnt.

2. Alle IT-Tätigkeiten absichern
Es muss darauf geachtet werden, dass der Versicherungsschutz auch wirklich alle Tätigkeiten des IT-Freelancers umfasst und nicht nur im Vertrag eine Aufzählung der versicherten Tätigkeiten vorgenommen wird. Auch neu hinzukommende Tätigkeiten sollten ohne Einschränkung mitversichert sein. Wichtig für Unternehmen mit Tochtergesellschaften und unselbständigen Niederlassungen ist deren beitragsfreie Mitversicherung.

3. Alle Schäden absichern
Versichert sollten alle Ansprüche sein, die gegen den IT-Freelancer auf Ersatz von Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund der beruflichen Tätigkeit gestellt werden, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen oder im Versicherungsschein ausgeschlossen sind. Dabei müssen alle drei Schadenarten (Personen-/ Sach-/ Vermögensschäden) mitversichert sein, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit des IT-Freelancer entstehen oder durch dessen Betriebsstätte ausgelöst werden (z.B. Feuer in Ihrem Firmengebäude, das auf die Nachbarschaft übergreift).
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Feb 08

Auch als Selbständiger muss man mit etwaigen Problemfällen rechnen. Ein kluger Freiberufler sorgt natürlich vor, aber wissen Sie denn, gegen was Sie sich versichern sollten?

Aus Schaden wird man klug, sagt ein altes Sprichwort. Was aber, wenn der Schaden die Existenz als Freiberufler kostet? Besonders ärgerlich ist es, wenn man glaubt, gut versichert zu sein, die Versicherung aber wegen einem „Leistungsausschluss“ im „Kleingedruckten“ der Versicherungsbedingungen nicht bereit ist zu zahlen?

Viele IT-Freiberufler und kleine IT-Dienstleistern schenken den Haftpflichtrisiken und den damit verbundenen Versicherungsthemen nicht ausreichend Aufmerksamkeit, denn eine ganz normale Haftpflicht die am häufigsten auftretenden Schadensfälle im IT-Bereich nicht abdeckt.

Unternehmen können zwischen 2 Arten der Haftpflichtversicherungen wählen:

1. Die Betriebshaftpflicht deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Nur die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angibt, fallen unter den Versicherungsschutz. Eine konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung versichert nur Ansprüche, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden auftreten. Sie greift nicht bei direkten Vermögensschäden.

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