2010
30
Aug

IT-Freiberufler unterschätzen tagtäglich ihr Haftungsrisiko, v.a. bei Routinearbeiten. Dabei haften IT-Experten für Schadenersatzansprüche mit Ihrem gesamten privaten (und auch zukünftigen) Vermögen. Im Fall der Fälle kann dies zum finanziellen Ruin führen, wenn nicht über eine geeignete IT-Haftpflicht ausreichend vorgesorgt wurde. Dabei ist bei Vertragsabschluss insbesondere auf das “Kleingedruckte” in den Versicherungsbedingungen zu achten.

Im nachstehenden Schadenfall erläutern wir Ihnen wichtige Ausschlussklauseln, die leider immer noch in vielen Versicherungsbedingungen anderer Versicherer vorzufinden sind.

Schadenshergang
Ein kleineres Finanzinstitut erteilte einem IT-Experten einen Auftrag zur kompletten automatischen Sicherung von allen relevanten Kundendaten (z.B. Kontaktdaten, Vertragsdaten, Beratungsdaten, Korrespondenzdaten, Mails, Faxe, etc.). Neben der Planung und Installation sollte er auch die Servicewartung übernehmen. Das Backup-System war so aufgebaut, dass täglich eine Sicherungskopie der neu hinzu gekommenen oder bearbeiteten Kundendaten durchgeführt wurde. An jedem Wochenende wurde noch zusätzlich der komplette Datenbestand gesichert und der Systemadministrator über die durchgeführte (erfolgreiche) Datensicherung per Mail informiert.

Nach neun Monaten wurde der Systemadministrator mit folgender Meldung konfrontiert: “Es konnte kein tägliches Backup erstellt werden”. Der für die Servicewartungen zuständige IT-Dienstleister wurde aufgefordert, die Fehlermeldung auf deren Ursache hin zu prüfen. Er stellte anhand des Protokollfiles einen Fehler im Meldesystem fest (nicht bei der Datensicherung selbst!). Der Meldefehler war schnell behoben. Aus Zeitgründen heraus wurde die gesamte Datensicherungsroutine durch den IT-Dienstleister weder auf Vollständigkeit noch auf sonstige Fehler geprüft.

In der Zwischenzeit hatte ein schweres Gewitter im Bürokomplex einen Überspannungsschaden und “Absturz” der jeweiligen Arbeitsplatzrechner ausgelöst. Bei der nun dringend durchzuführenden Rücksicherung wurde festgestellt, dass das Datensicherungssystem seit vielen Monaten nicht mehr ordnungsgemäß funktionierte (ohne eine Fehlermeldung auszulösen). Hätte der IT-Dienstleister seinen Wartungsvertrag ordnungsgemäß ausgeführt, wären diese Fehler viel früher offensichtlich geworden.
Die Neu-Eingabe aller relevanten Kunden- und Vertragsdaten musste daraufhin mit zusätzlichem Personal sowie einer Vielzahl von Überstunden in Handarbeit wieder eingegeben werden. Ein Sachverständiger schätzte den Eingabeaufwand auf 6.500 Stunden und damit standen Schadenersatzansprüche gegen den IT-Dienstleister in Höhe von € 175.000 im Raum.

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2010
27
Jul

Eine IT-Haftpflichtversichrung deckt – im Gegensatz zur normalen Betriebshaftpflichtversicherung – alle IT-typischen Risiken ab. In diesem Beitrag möchten wir aufzeigen, für welche speziellen Berufsgruppen die IT-Haftpflichtversicherung die richtige ist. Gute IT-Haftpflichtversicherungen schließen wichtige Nebenrisiken mit ein. Die sollten Sie bei der Auswahl beachten, um einen lückenlosen Rundum-Schutz zu erhalten.

Gehören die folgenden Tätigkeitsbereiche zu Ihren Aufgaben, dann ist eine spezielle IT-Haftpflichtversicherung der optimale Schutz für Ihre beruflichen Risiken:

1. Hardware
Hardwareherstellung, -handel, -installation, -integration, -wartung, -modifizierung
2. Software
Softwareherstellung (Programmierung, Datenbankprogrammierung, Webanwendungen etc.), -handel, -implementierung, -pflege, Administration, SAP-Berater
3. IT/EDV
IT/ EDV-Beratung, -Consulting, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung, -Projektmanagement, -Programm Management, -Interim Management, -Sachverständiger, IT/ EDV-Gutachter;
4. Daten
Datenerfassung, -verarbeitung, -verwaltung, -speicherung, -management, Betrieb von Rechenzentren
5. Netzwerk
Netzwerkplanung, -installation, -integration, -pflege, -administration, -betrieb, -beratung, -management
6. Internet
Online-Dienstleister, Internetagentur, Domainservice, IT-Service, Online-Portale, Webshops, Internetforum, e-commerce, e-banking, Internet-Providing-Dienste (Host Providing, Content Providing, Access Providing), Webdesign, -Publishing, -administration, -pflege
7. Online Marketing
SEO, SEM, Newsletter, Social Marketing, Social Bookmarking, Reputation Marketing, Video, Online-PR
8. Telekommunikation
Telekommunikationsanlagenherstellung und –dienstleistung nach dem Telekommunikationsgesetz

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2010
08
Jun

Viele Unternehmen versuchen durch gezielte Werbung auf den Suchmaschinenseiten, ihre Werbeanzeigen möglichst ganz vorne zu platzieren. Dadurch soll die eigene Website bei ihrer Zielgruppe im Netz bekannter gemacht und über das Internet mehr Umsatz zu generiert werden.

Durch eine Verletzung von Urheber- und Markenrechten können dabei Rechtsstreitigkeiten vorkommen, die den Webdesigner, Webhoster oder IT-Consultant in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Denn die Verwendung von Markennamen in Google Adwords Anzeigen (bei Google buchbare Textanzeige) kann Kosten durch Abmahnungen und erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Wie sich IT-Experten vor solchen Ansprüchen schützen können, zeigt folgender Schadenfall.

Der Schadenfall
Der IT-Experte erhielt den Projektauftrag, einen Online-Shop mit Hilfe von Suchmaschinenmarketing im Internet besser zu platzieren. Der Auftraggeber war ein Versandhändler für medizinischen Bedarf, speziell im Heilpraktikersegment. Der IT-Dienstleister schaltete verschiedene kostenpflichtige Google-Adwords-Anzeigen, um kurzfristig einen messbaren Erfolg zu erzielen.

Um zu erreichen, dass die Textanzeigen auf Google geschaltet werden, müssen ein oder mehrere Stichwörter definiert werden. Gibt ein Suchender eines dieser sog. Keywords bei Google ein, vergleicht die Suchmaschine die Anfrage mit Ihrer Datenbank und zeigt Werbeanzeigen als Treffer an, die in einer Beziehung zum gesuchten Wort stehen. Die kostenpflichtigen Adwords-Anzeigen tauchen bei Google stets in einer separaten rechten Spalte oder über den Listeneinträgen der regulären Suchmaschinenergebnisse auf.
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2010
03
Jun

Bei KuV24, dem Versicherungsportal für IT-Experten, IT-Dienstleister und IT-Freelancer steht ab sofort neben dem umfangreichen Versicherungsvergleich zur IT-Haftpflichtversicherung auch eine übersichtliche Kurzversion zum Download zur Verfügung.

Der seit 2003 kontinuierlich von den Versicherungsexperten von KuV24 durchgeführte Versicherungsvergleich wurde bereits Ende 2009 vollständig überarbeitet und um eine Vielzahl von Vergleichskriterien ergänzt. Dazu wurden über 500 Seiten Versicherungsbedingungen der am Markt aktiven Versicherer geprüft und ausgewertet. Das Ergebnis ist ein umfassender und transparenter Marktvergleich, bei dem anhand von 50 Kriterien die IT-Haftpflicht Anbieter miteinander verglichen werden können.

Versicherungsvergleich als Entscheidungshilfe
Der umfassende Versicherungsvergleich der am Markt verfügbaren Angebote zur IT-Haftpflichtversicherung sowie die zusätzlichen Informationen zu Versicherungsumfang und Vertragsgestaltung schaffen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den Vertragsabschluss der IT-Experten und Dienstleister in der EDV-Branche. Es wird klar ersichtlich, auf was es bei einer IT-Haftpflichtversicherung ankommt und was beim Vertragsabschluss zu beachten ist. Viele Erläuterungen und die Erklärung der spezifischen Fachbegriffe erleichtern den Zugang zum oftmals schwer verständlichen Thema Versicherungen. Denn es ist ärgerlich und oft sogar existenzbedrohend, erst im Schadenfall festzustellen, den falschen oder unzureichenden Versicherungsschutz gewählt zu haben.
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2010
22
Mrz

Die Statistiken der IT-Welt sind ernüchternd: Laut einer Untersuchung von IAG Consulting scheitern 68 Prozent aller IT-Projekte. Zudem werden 96 Prozent aller IT-Projekte nicht im Zeitplan und 91 Prozent nicht innerhalb des Kostenrahmens abgeschlossen (Capgemini Studie, 2008) Wenn das IT-Projekt nicht optimal gelaufen ist und der Auftraggeber dadurch Verluste erleidet, ist mit Schadenersatzansprüchen gegenüber dem IT-Dienstleister zu rechnen. Damit Fehler und die damit verbundenen Forderungen des Auftraggebers nicht existenzbedrohend werden, ist ein umfassend passender Versicherungsschutz für IT-Profis von großer Bedeutung. Immer mehr Auftraggeber machen deshalb das Bestehen einer IT-Haftpflichtversicherung zur Voraussetzung für die Projektvergabe und somit zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor für den IT-Dienstleister.

IT-Experten haben wegen der Komplexität Ihrer Tätigkeiten ein hohes Haftungsrisiko und haften für von ihnen verschuldete Schäden generell unbegrenzt. Eine spezielle IT-Haftpflichtversicherung deckt alle IT-typischen Risiken ab und bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz für alle IT-Freelancer und IT-Experten. Der Versicherungsschutz selbst ist jedoch nicht der einzige Vorteil einer IT-Haftpflichtversicherung:

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2010
01
Mrz

Für jeden Freiberufler, der anfängt sich mit einer IT-Haftpflicht vertraut zu machen, entstehen zwangsläufig Fragen. Dies nicht nur, weil das Thema Versicherungen für viele ein undurchsichtiges Thema ist, sondern vor allem weil IT-Experten speziellen Risiken ausgesetzt sind, die von einer allgemeinen Betriebshaftpflicht nicht gedeckt werden.

Deshalb haben wir hier 15 Fragen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, sich schnell einen Überblick zu verschaffen.

1. Was ist eine IT-Haftpflichtversicherung
Am Versicherungsmarkt gibt es noch kein einheitliche Definition des Versicherungsumfangs für den Begriff IT-Haftpflichtversicherung. Aus diesem Grund sollte eine IT-Haftpflicht folgende Bausteine beinhalten, um alle IT-Risiken abzudecken:

• Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung inkl. Bürohaftpflicht
• Vermögensschadenversicherung
• Produkthaftpflicht

2. Was ist der Unterschied zwischen einer konventioneller Haftpflicht, IT-Haftpflicht, Betriebs-, Vermögensschaden- und Bürohaftpflicht?
• Vermögenshaftpflicht: deckt nur Vermögensschäden ab.
• Bürohaftpflicht: deckt nur das Betriebsstättenrisiko ab, also wenn beispielsweise jemand in den Räumlichkeiten des Unternehmens stürzt und sich dabei verletzt.
• Betriebshaftpflicht: deckt nur Personen- und Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden ab, also keine direkten Vermögensschäden.
• konventionell Haftpflicht: deckt keine IT-typischen Risiken, d.h. keine Programmierungsfehler, Übermittlung von Viren usw.
• IT-Haftpflicht: sollte alle oben genannten Bausteine beinhalten und somit alle IT-Risiken und draus resultieren Schäden abdecken.

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2010
18
Feb

Viele IT-Freiberufler sind sich nicht bewusst, welchen Risiken sie in ihrem Arbeitsalltag ausgesetzt sind und was alles von der Versicherung abgedeckt sein sollte, um wirklich sorglos gegen alle möglichen Schadenfälle gewappnet zu sein.

Dabei gestaltet es sich oft kompliziert, die richtige Versicherung für IT-Experten zu finden, die einen umfassenden Schutz bietet und bezahlbar ist. Egal, ob Global Player oder Freelancer – wer eine Haftpflichtversicherung abschließen möchte, muss einige Aspekte beachten. Die folgende Check-Liste könnte dabei helfen:

1. Bedingungswerk prüfen
Wichtig ist zu prüfen, ob die bestehende Versicherung eine weitgehende Deckung
von Vermögensschäden bei Auftraggebern bietet. Dazu ist es nötig, das Bedingungswerk des Versicherers ausführlich zu analysieren. Es muss einfach, umfassend und transparent verdeutlichen, in welchen Fällen der Versicherer leistet und in welchen Fällen nicht. Das ist viel Fleißarbeit – die sich aber lohnt.

2. Alle IT-Tätigkeiten absichern
Es muss darauf geachtet werden, dass der Versicherungsschutz auch wirklich alle Tätigkeiten des IT-Freelancers umfasst und nicht nur im Vertrag eine Aufzählung der versicherten Tätigkeiten vorgenommen wird. Auch neu hinzukommende Tätigkeiten sollten ohne Einschränkung mitversichert sein. Wichtig für Unternehmen mit Tochtergesellschaften und unselbständigen Niederlassungen ist deren beitragsfreie Mitversicherung.

3. Alle Schäden absichern
Versichert sollten alle Ansprüche sein, die gegen den IT-Freelancer auf Ersatz von Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund der beruflichen Tätigkeit gestellt werden, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen oder im Versicherungsschein ausgeschlossen sind. Dabei müssen alle drei Schadenarten (Personen-/ Sach-/ Vermögensschäden) mitversichert sein, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit des IT-Freelancer entstehen oder durch dessen Betriebsstätte ausgelöst werden (z.B. Feuer in Ihrem Firmengebäude, das auf die Nachbarschaft übergreift).
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2010
08
Feb

Auch als Selbständiger muss man mit etwaigen Problemfällen rechnen. Ein kluger Freiberufler sorgt natürlich vor, aber wissen Sie denn, gegen was Sie sich versichern sollten?

Aus Schaden wird man klug, sagt ein altes Sprichwort. Was aber, wenn der Schaden die Existenz als Freiberufler kostet? Besonders ärgerlich ist es, wenn man glaubt, gut versichert zu sein, die Versicherung aber wegen einem „Leistungsausschluss“ im „Kleingedruckten“ der Versicherungsbedingungen nicht bereit ist zu zahlen?

Viele IT-Freiberufler und kleine IT-Dienstleistern schenken den Haftpflichtrisiken und den damit verbundenen Versicherungsthemen nicht ausreichend Aufmerksamkeit, denn eine ganz normale Haftpflicht die am häufigsten auftretenden Schadensfälle im IT-Bereich nicht abdeckt.

Unternehmen können zwischen 2 Arten der Haftpflichtversicherungen wählen:

1. Die Betriebshaftpflicht deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Nur die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angibt, fallen unter den Versicherungsschutz. Eine konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung versichert nur Ansprüche, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden auftreten. Sie greift nicht bei direkten Vermögensschäden.

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