2010
29
Jun

Rechtsverletzungen können gerade im IT-Bereich in unterschiedlichster Ausprägung vorkommen. Insbesondere Urheberrechtsverletzungen sind oft mit teuren Abmahnungen und weiteren Schadenersatzforderungen verbunden. Beispielsweise die Verwendung fremder Bild- und Tonelemente bei der Gestaltung von Internetseiten kann schnell Urheberrechtsverletzungen verursachen und hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Nicht nur Freiberufler sollten da aufpassen.

Der Schadenfall
Ein Web-Designer erhielt einen Projektauftrag aus der Modebranche. Seine Aufgabe war es, für eine geplante Modenschau einen Lifestream (Übertragung komprimierter Video- und Audiodateien über das Internet) in die Homepage des Auftraggebers einzubinden. Zusätzlich sollte er die passende Musik für die Show und den Lifestream suchen. Für den Auftraggeber wurde der Lifestream anschließend mittels DVDs weltweit an seine Filialen ausgeliefert, wo der Lifestream monatelang täglich auf deren TV-Geräten gezeigt wurde.

Um Urheberrechte nicht zu verletzen, meldete der IT-Dienstleister die kommerziell verwendeten Musiktitel bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) an. Zwar bestätigte die GEMA den Erhalt der Mitteilung, jedoch wies die Gesellschaft den Web-Designer explizit darauf hin, dass die Prüfung zur berechtigten Vervielfältigung und Verbreitung in seinem Fall noch einige Zeit dauern würde. Da der Abgabetermin seines Projektauftrages unmittelbar bevorstand und die Fertigstellung seines Auftrages fristgerecht erfolgen musste, kümmerte sich der IT-Dienstleister aus Zeitgründen nicht mehr um das Schreiben der GEMA.
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2010
08
Feb

Auch als Selbständiger muss man mit etwaigen Problemfällen rechnen. Ein kluger Freiberufler sorgt natürlich vor, aber wissen Sie denn, gegen was Sie sich versichern sollten?

Aus Schaden wird man klug, sagt ein altes Sprichwort. Was aber, wenn der Schaden die Existenz als Freiberufler kostet? Besonders ärgerlich ist es, wenn man glaubt, gut versichert zu sein, die Versicherung aber wegen einem „Leistungsausschluss“ im „Kleingedruckten“ der Versicherungsbedingungen nicht bereit ist zu zahlen?

Viele IT-Freiberufler und kleine IT-Dienstleistern schenken den Haftpflichtrisiken und den damit verbundenen Versicherungsthemen nicht ausreichend Aufmerksamkeit, denn eine ganz normale Haftpflicht die am häufigsten auftretenden Schadensfälle im IT-Bereich nicht abdeckt.

Unternehmen können zwischen 2 Arten der Haftpflichtversicherungen wählen:

1. Die Betriebshaftpflicht deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Nur die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angibt, fallen unter den Versicherungsschutz. Eine konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung versichert nur Ansprüche, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden auftreten. Sie greift nicht bei direkten Vermögensschäden.

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