Rechtsverletzungen können gerade im IT-Bereich in unterschiedlichster Ausprägung vorkommen. Insbesondere Urheberrechtsverletzungen sind oft mit teuren Abmahnungen und weiteren Schadenersatzforderungen verbunden. Beispielsweise die Verwendung fremder Bild- und Tonelemente bei der Gestaltung von Internetseiten kann schnell Urheberrechtsverletzungen verursachen und hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Nicht nur Freiberufler sollten da aufpassen.
Der Schadenfall
Ein Web-Designer erhielt einen Projektauftrag aus der Modebranche. Seine Aufgabe war es, für eine geplante Modenschau einen Lifestream (Übertragung komprimierter Video- und Audiodateien über das Internet) in die Homepage des Auftraggebers einzubinden. Zusätzlich sollte er die passende Musik für die Show und den Lifestream suchen. Für den Auftraggeber wurde der Lifestream anschließend mittels DVDs weltweit an seine Filialen ausgeliefert, wo der Lifestream monatelang täglich auf deren TV-Geräten gezeigt wurde.
Um Urheberrechte nicht zu verletzen, meldete der IT-Dienstleister die kommerziell verwendeten Musiktitel bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) an. Zwar bestätigte die GEMA den Erhalt der Mitteilung, jedoch wies die Gesellschaft den Web-Designer explizit darauf hin, dass die Prüfung zur berechtigten Vervielfältigung und Verbreitung in seinem Fall noch einige Zeit dauern würde. Da der Abgabetermin seines Projektauftrages unmittelbar bevorstand und die Fertigstellung seines Auftrages fristgerecht erfolgen musste, kümmerte sich der IT-Dienstleister aus Zeitgründen nicht mehr um das Schreiben der GEMA.

